Osteopathie-Kosten

Leistung Dauer Euro
Osteopathie für Jugendliche, Erwachsene und Schwangere ca. 45 – 60 min 100,00 €
Osteopathie für Babys und Kinder (Erstbehandlung) ca. 45 – 60 min 90,00 €
Osteopathie für Babys und Kinder (Folgebehandlung) ca. 20 – 30 min 55,00 €

Osteopathie-Erstattung

Benötige ich für die Behandlung eine ärztliche Überweisung?
In der Regel ist eine ärztliche Überweisung (Rezept) nicht notwendig. Einige gesetzliche Krankenkassen, die osteopathische Behandlungen bezuschussen, fordern hierfür jedoch ein formloses privatärztliches Rezept bzw. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Arztes. Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung direkt bei Ihrer Krankenkasse.

In welchen Abständen und wie viele Behandlungen finden statt?
Sie sind einzigartig – Ihre Gesundheitsbiographie, Ihre Beschwerden und Ihr Anliegen sind es ebenso. Aus diesem Grund besprechen wir mit Ihnen persönlich, ob weitere Behandlungen notwendig und sinnvoll sind und in welchem Abstand diese stattfinden.

Wie rechnen Sie ab?
Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Sie erhalten von uns eine Rechnung, welche Sie begleichen und gegebenenfalls bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Rechnung ist unabhängig Ihres Versicherungsschutzes und der Erstattungsfähigkeit innerhalb von 10 Tagen und in voller Höhe zu begleichen.

Übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) die Behandlungskosten?
Mittlerweile übernehmen viele gesetzliche Krankenversicherungen anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen. Bitte informieren Sie sich vorab direkt bei Ihrer Krankenkasse. Eine Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen finden Sie ohne Gewähr unter folgendem link: www.osteopathie.de/krankenkassenliste

Übernimmt meine private Krankenversicherung (PKV) die Behandlungskosten?
Die Kosten für die Osteopathie Behandlung werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen zu dem tariflich vereinbarten Anteil erstattet. Bitte informieren Sie sich vorab direkt bei Ihrer privater Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle.

Was passiert, wenn ich einen vereinbarten Termin versäume oder kurzfristig absage?
Für einen versäumten oder nicht rechtzeitig abgesagten Termin wird eine Ausfallgebühr in Höhe der Behandlungskosten in Rechnung gestellt. Um dies zu vermeiden, beachten Sie bitte, dass Terminabsagen mit Rücksicht auf andere Patientinnen und Patienten frühzeitig, jedoch spätestens 24 Std. vor Behandlungsbeginn erfolgen müssen!