Wer stellt eine Bescheinigung für eine Osteopathie-Behandlung aus?

Eine Verordnung oder Überweisung zur Osteopathie kann jede Ärztin und jeder Arzt, auch Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt sowie Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt ausstellen. In der Regel handelt es sich bei der ärztlichen Bescheinigung um ein Privatrezept, das formlos ausgestellt wird.

Auf der Verordnung sollte der Zusatz ‚Osteopathische Behandlung‘ notiert sein. Oft werden zunächst drei osteopathische Behandlungen verordnet.

Bitte beachten Sie, dass die Verordnung vor Beginn der ersten osteopathischen Behandlung datiert sein muss und das Datum auf der Bescheinigung zu sehen ist.